Getrenntsammlung seit 2012 Vorschrift

Spätestens seit dem Jahr 2012 war den Landkreisen bekannt, dass die getrennte Sammlung von Bioabfällen zum 01. Januar 2015 in jeder Kommune zur Pflicht wird.
Gegenüber dem Landkreis Karlsruhe wurde Umsetzung dieser Regelung durch das Ministerium immer wieder angemahnt. Der Landkreis argumentierte, dass die Getrenntsammlung in seinem Zuständigkeitsbereich wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Doch diese Argumentation überzeugt Minister Untersteller nicht, da aus vergleichbar strukturierten Landkreisen positive Erfahrungen vorliegen.
Der Landkreis selbst geht davon aus, dass sich pro Einwohner und Jahr 62 kg Bioabfall im Abfall befinden. ,,Bioabfall ist eine zu wertvolle Ressource, wir können es uns schlichtweg nicht mehr erlauben, verschwenderisch mit ihr umzugehen.‘‘ Nur wenn der Bioabfall getrennt gesammelt werde, könne er erst zum Erzeugen von Energie und danach als Kompost möglichst optimal genutzt werden, meint Minister Untersteller.

Kommunales Angebot als Grundlage zur Erfüllung der Gewerbeabfallverordnung

Aktuell normierte, neue abfallrechtliche Verpflichtungen setzen die Getrenntsammlung der Abfälle per se voraus. So sieht auch die neue Gewerbeabfallverordnung, die ab dem 1. August 2017 gilt, konsequenter Weise die getrennte Sammlung von Bioabfällen vor. Dies können die betroffenen Unternehmen jedoch nur dann leisten, wenn ein entsprechendes kommunales Angebot besteht.
Das CloverWebDesk berücksichtigt entsprechend auch Bioabfälle bei der Betroffenheitsprüfung und in der Abfalldokumentation. Ob Unternehmen von diesen Vorschriften betroffen sind, lässt sich unter www.abfalldoku.de kostenlos prüfen.